Eine Patientenverfügung muss sich konkret auf bestimmte Maßnahmen oder Krankheiten beziehen. Eine Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" allein reicht nicht aus. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs hervor.
Von Martin Wortmann
KARLSRUHE. Allein die Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung zu beenden.