Auf der Grundlage einer uns vorliegenden profunden Analyse des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.11.2015 zu den Grundrechtseingriffen des G-BA ergibt sich ein wichtiger Aspekt für die Zukunft:
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sollten bei den Entscheidungen des G-BA über verfassungsunmittelbare Leistungsansprüche einbezogen werden.