Alles neu macht der Mai – nur erst später: Das TSVG tritt wohl Mitte des Monats in Kraft. Das ändert zwar den Zeitplan, aber nicht mögliche Strafen.
Von Anke Thomas
WIESBADEN/BERLIN. Vertragsärzte, die sich nicht an die neuen Regeln aus dem Terminservicegesetz TSVG halten, müssen mit harten Sanktionen rechnen. Die Folgen könnten Honorarkürzungen bis hin zu einem Teilverlust der Zulassung sein, sagte Rechtsanwalt Dirk R. Hartmann am Samstag beim 125. Internistenkongress in Wiesbaden.